Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Inhalt dieses Vertrages
1.1. Für die durch die Nutzung des Internet-Shops Dolls Cologne mit der URL www.dollscologne.de, per eMail, Telefax, Brief oder sonstige Fernkommunikationsmittel begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter, der
Dolls Cologne Im Weidenauel 5 D-51503 Rösrath Geschäftsführer: Friedrich Beckmann
Telefon: 01520/7347791
eMail: service@dollscologne.de Internet: www.dollscologne.de
nachfolgend auch Vermieter genannt – und seinen Nutzern – nachfolgend auch Mieter genannt – gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses des elektronisch über das Internet geführten Anmietvorganges. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen unter anderem auch der Erfüllung gesetzlicher Informations- und Hinweispflichten gegenüber Verbrauchern. Sämtliche Verbraucherinformationen werden dem Kunden mit den AGB nach der Bestellung zudem in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) mitgeteilt. Weiterhin kann der Kunde die AGB kostenlos ausdrucken oder abspeichern. Hierfür markieren Sie bitte den Text und speichern diesen auf Ihrem Computer bzw. drucken ihn aus. Der Anbieter weist auf die datenschutzrechtlichen Hinweise und die entsprechende Datenschutzerklärung hin.
1.2. Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Inhalt und Gegenstand der Rechtsbeziehungen von Vermieter und Mieter.
1.3. Das Mietangebot des Internet-Shops des Vermieters richtet sich ausschließlich an Mieter mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in Deutschland die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.4. Vertragssprache ist deutsch.
2. Zustandekommen des Mietvertrages 2.1. Die Darstellung von Mietgegenständen und deren Preisangaben im Internet-Shop des Vermieters stellt kein verbindliches Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern versteht sich freibleibend und ist unverbindlich. Der Mieter soll hierdurch lediglich angeregt werden, durch Abschluss des elektronisch über das Internet geführten Anmietvorganges, der mit dem Anklicken des Buttons „Kaufen“ vollendet ist, ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Mietvertrages über die von ihm in den elektronischen Warenkorb eingestellten Waren – nachfolgend auch angemietete Ware oder Mietgegenstand genannt – zu den in den Internet-Shop des Vermieters eingestellten Mietpreisangaben und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abzugeben.
2.2. Mit der Vollendung der Anmietung – nachfolgend auch Abschluss des elektronisch über das Internet geführten Anmietvorganges genannt – erkennt der Mieter ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Vermieter als allein maßgeblich an.
2.3. Der Vermieter bestätigt den Eingang der elektronisch über das Internet von dem Mieter durchgeführten Anmietung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes des Mieters dar. Sie dient lediglich der Information des Mieters, dass das Mietgesuch des Mieters beim Vermieter eingegangen ist.
2.4. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt der Mietvertrag erst zustande, wenn der Vermieter das Mietgesuch des Mieters durch Lieferung der angemieteten Ware oder durch Zusendung einer gesonderten Auftragsbestätigung in Textform innerhalb von 14 Tagen annimmt.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug 3.1. Für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der angemieteten Ware gelten die Mietpreise des Vermieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anmietvorganges durch den Mieter.
3.2. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt wahlweise per Online-Zahlungsverfahren (Paypal) oder bar bei Abgabe der Mietsache. Der Vermieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart „Online-Zahlungsverfahren“ (Paypal) ermächtigt der Mieter den Vermieter dazu, den Mietzins zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages einzuziehen.
3.3. Der vereinbarte Mietzins ist nach Zustandekommen des Mietvertrages und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug und spätestens bei Übergabe der Mietsache an den Mieter zur Zahlung sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Rechnungsbetrag bei dem Vermieter eingegangen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Mietzins zu verzinsen. Ist der Mieter Verbraucher, fallen Verzugszinsen spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Mietgegenstandes und einer ordnungsgemäßen Rechnung in Höhe von 5 Prozentpunkten und für den Fall, dass der Mieter Unternehmer ist, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach dem Diskont-Überleitungsgesetz an. Wechsel oder Schecks werden lediglich nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter als Zahlungsmittel akzeptiert und von diesem nur an erfüllungshalber angenommen. Die Hingabe eines Schecks oder Wechsels gilt erst nach Gutschrift bei dem Vermieter als geleistete Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Mieters. Für die rechtzeitige Vorlage eines Schecks oder Wechsels übernimmt der Vermieter keine Haftung.
3.4. Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte an dem Mietzins nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter anerkannt worden ist.
4. Lieferfristen 4.1. Alle Mietgegenstände, die bei dem Vermieter ab Lager sofort verfügbar und im Internet-Shop entsprechend gekennzeichnet sind, werden nach dem Zustandekommen des Mietvertrages zu dem vom Mieter gewünschten Mietbeginn erbracht. Sind Artikel nicht sofort verfügbar, so dass sich die Lieferzeit entsprechend verlängert, wird der Mieter hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
4.2. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem unwidersprochenen oder bestätigten Mietgesuch des Mieters.
4.3. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Mieter alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung seines Mietgesuchs notwendig sind.
4.4. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und / oder Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht vom Vermieter zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden dem Mieter in wichtigen Fällen unverzüglich mitgeteilt.
4.5. Gerät der Vermieter mit der Lieferung des Mietgegenstandes in Verzug, so ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
5.1. Teillieferungen durch den Vermieter sind zulässig, soweit dies dem Mieter zumutbar oder nach der Natur des Mietgegenstandes erforderlich ist.
5.2. Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen kann der Vermieter nach billigem Ermessen frei bestimmen, sofern der Mieter keine ausdrücklichen Weisungen erteilt hat. Soll die Versandart, der Versandweg und / oder das mit dem Versand beauftragte Unternehmen nach Weisung des Mieters erfolgen, hat dieser die eventuell entstehenden Mehrkosten zu tragen.
5.3. Die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Mietgegenstandes geht auf den Mieter über, sobald ihm dieser in der Transportverpackung vom Spediteur übergeben wird. Sofern die Transportverpackung und / oder der darin enthaltene Mietgegenstand bei Übergabe offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter dies dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls können Ansprüche des Mieters wegen Nachlieferung des Mietgegenstandes unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vom Vermieter abgelehnt werden.
5.4. Der Mieter erklärt mit Abschluss des elektronisch über das Internet geführten Anmietvorganges, die weiterführenden und in den Internet-Shop des Vermieters eingestellten Informationen über den Versand und die Lieferung von Waren zur Kenntnis genommen zu haben.
6. Rückgabebelehrung
Verbrauchern steht ein Rückgaberecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
6.1. Rückgaberecht
Vor Mietbeginn haben Sie das Recht diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Nach Mietbeginn: Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt oder einem festen Leistungszeitraum, besteht gemäß § 312g II S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäfte.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An :
Dolls Cologne Friedrich BeckmannIm Weidenauel 5 D-51503 Rösrath
E-Mail dollscologne@gmx.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung
(*)_____________________________________________________ Bestellt am (*)/erhalten am (*)__________________ Name des/der Verbraucher(s)_____________________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s)_____________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)__________________Datum__________________ (*) Unzutreffendes streichen.
6.2. Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Das Rückgaberecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vollständig erfüllt ist, bevor der Mieter sein Rückgaberecht ausgeübt hat.
Ende der Rückgabebelehrung
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1. Die Vertragsdauer beträgt nach der je nach Wahl des Mieters zwischen 2 Stunden und einer Woche. Sie beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. 7.2. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um jeweils 1 Stunde, wenn der Mieter den Mietgegenstand nicht zum Ende der Vertragsdauer an den Vermieter heraus gibt. Der Mietpreis beträgt dann 100€/je angefangener Stunde. Sollte sich die Abholung seitens des Vermieters verzögern entfällt Punkt 7.2.
8. Annahmeverweigerung durch den Mieter Nimmt ein Mieter, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die vermietete Ware nicht ab, so ist der Vermieter berechtigt, wahlweise die Abnahme zu verlangen oder 10 % des Mietzinses als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen geltend zu machen.
9. Weitervermietung
9.1. Der Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Weitervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
9.2. Der Mieter, der Unternehmer ist, tritt dem dies annehmenden Vermieter bereits jetzt für den Fall der erlaubten Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung die ihm gegen den Dritten zustehenden Forderungen nebst Pfandrecht bis zur Höhe des vereinbarten Mietzinses zur Sicherheit ab.
10. Haftung des Vermieters für Sach- und Rechtsmängel, Schadenersatz
10.1. Ist der Mieter Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Ist der Mieter Unternehmer, so gilt folgendes:
10.2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel an dem Mietgegenstand (§ 536 a BGB) beschränkt sich zunächst darauf, nach Wahl des Vermieters eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesem Fall auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt.
10.3. Tritt ein Mangel an dem Mietgegenstand erst nach Übergabe an den Mieter auf, beschränkt sich die Haftung des Vermieters zunächst auf seine Verpflichtung, nach seiner Wahl eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, sind die Ansprüche des Mieters auf Nachlieferung des Mietgegenstandes oder Minderung des Mietzinses beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
10.4. Die Rechte des Mieters für das Fehlen der Tauglichkeit des Mietgegenstandes für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch sind auf das Recht zur Minderung des Mietzinses und die vorzeitige Kündigung des Mietvertrages beschränkt.
10.5. Mit Ausnahme der Haftung des Vermieters für wesentliche Vertragspflichten sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Mieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, auf Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
10.6. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen hat der Mieter die Hinweise in den aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Serviceinformationen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
10.7. Eine selbständige Garantie für die Mangelfreiheit und die Freiheit des Mietgegenstandes von Rechten Dritter wird von dem Vermieter nicht übernommen.
11. Pflichten und Haftung des Mieters, Rückgabe des Mietgegenstandes
11.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör sorgsam zu behandeln und alle zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere die Pflegeanleitungen des Vermieters, zu beachten. Darüber hinaus ist der Mietgegenstand und erhaltenes Zubehör angemessen aufzubewahren und vor Fremdeinflüssen sachgerecht zu schützen.
11.2. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör zu anderen Zwecken als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Ebenso unzulässig ist die Veränderung, Umbildung oder Vermischung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen.
11.3. Der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die unverzügliche Anzeige, haftet er dem Vermieter auf Ersatz des dadurch eintretenden Schadens.
11.4. Am letzten Tag der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör an den Vermieter zurückzugeben. Ist dies dem Mieter wegen Untergang oder Verschlechterung des Mietgegenstandes und / oder des vom Vermieter erhaltenen Zubehörs nicht möglich und hat er vor Übergabe des Mietgegenstandes keine angemessene Sachversicherung abgeschlossen, haftet er dem Vermieter auf den Wert der Wiederbeschaffung oder die Kosten der Wiederherstellung, soweit die Wiederherstellung möglich, zweckmäßig und dem Vermieter nach der Beschaffenheit des Mietgegenstandes und / oder des vom Vermieter erhaltenen Zubehörs zumutbar ist.
11.5. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit i.S.d. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Für jede angefangene Stunde der verspäteten Rückgabe hat der Mieter eine Nutzungsentschädigung von 100€/je angefangener Stunde zu leisten.
Für den Fall eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen geltend zu machen.
12. Haftungsausschluss für Inhalte Dritter Soweit von dem Internet-Shop des Vermieters auf Webseiten Dritter verwiesen oder verlinkt worden ist, übernimmt der Vermieter keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten. Da der Vermieter keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, wird dem Mieter empfohlen, die jeweiligen Datenschutzerklärungen des Drittanbieters vor Inanspruchnahme dessen Angebotes gesondert zu prüfen.
13. Datenschutz
13.1. Der Mieter willigt mit dem Abschluss des elektronisch über das Internet geführten Anmietvorganges darin ein, dass durch den Vermieter alle Daten und Informationen, die die Geschäftsbeziehung mit dem Mieter betreffen, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) elektronisch verarbeitet werden dürfen. Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird von dem Vermieter insbesondere auch für den Fall zugesichert, dass der Vermieter zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen im Zusammenhang mit dem geschlossenen Mietvertrag Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt.
13.2. Beim Besuch des Internet-Shops des Vermieters werden die aktuell von dem genutzten EDV-System des Mieters verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das verwendete Betriebssystem sowie die von dem Mieter betrachteten Internetseiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten des Mieters sind dem Vermieter damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Die personenbezogenen Daten, die der Mieter dem Vermieter, z. B. bei einer Bestellung oder per eMail mitteilt (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Mieter und nur für den Zweck elektronisch verarbeitet, zu dem der Mieter dem Vermieter die Daten zur Verfügung gestellt hat. Der Vermieter gibt die Daten des Mieters ansonsten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung des Mietgegenstandes notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt der Vermieter die Zahlungsdaten des Mieters nur an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
13.3. Der Vermieter versichert, dass personenbezogene Daten des Mieters ansonsten nicht an Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass er dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Mieter vorher ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt hat.
13.4. Personenbezogene Daten des Mieters, die dem Vermieter über den Besuch seiner Website übermittelt worden sind, werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie dem Vermieter anvertraut worden sind. Anmietvorgänge des Mieters werden in seinem ausdrücklichen Einverständnis für 12 Monate nach Abschluss des Anmietvorganges – nachfolgend auch Vorhaltezeit genannt – bei dem Vermieter in elektronischer Form vorgehalten. Sollten dem Mieter Vertragsunterlagen zu seinen Anmietungen abhanden kommen, so kann er sich innerhalb der Vorhaltezeit per eMail, Telefax oder Telefon an den Vermieter wenden um eine Kopie der Daten zu seinen Anmietungen zu erhalten. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
13.5. Sollte der Mieter mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird der Vermieter auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Mieters veranlassen. Auf Wunsch erhält der Mieter unentgeltlich Auskunft über alle ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die der Vermieter über den Mieter gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kann sich der Mieter unter folgender Anschrift:
Dolls Cologne Im Weidenauel 5 D-51503 Rösrath Geschäftsführer: Friedrich Beckmann
Telefon: 01520/7347791
eMail: dollscologne@gmx.de Internet: www.dollscologne.de
an den Vermieter wenden.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel
14.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Köln vereinbart. Dem Vermieter ist jedoch unbenommen, auch am Sitz des Mieters zu klagen.
14.2. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
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